Laut einer Änderung im Landesgesetzblatt sind vorübergehend keine Brauchtumsfeuer erlaubt.
Das Landesgesetzblatt hat mit dem 02.04.2020 für heuer eine neue Sonderbestimmung eingeführt:
„Bis zum 31. Dezember 2020 sind alle Brauchtumsfeuer verboten“, so heißt es darin.
Wir bitten alle Mitbürger sich an die Bestimmungen zu halten und wünschen ein frohes Osterfest.